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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horneber Collection GmbH & Co. KG

I. Allgemeines
1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Fabrik oder Auslieferungslager in EURO inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen über Ladeneinrichtungen sind bei Versandbereitschaft oder gegen Nachnahme ohne Abzug zahlbar. Bei Sonderanfertigungen sind 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Bei Stornierung des Kaufvertrages von Seiten des Kunden oder berechtigtem Rücktritt unsererseits wird als Schadensersatz eine Stornopauschale in Höhe von 20 % der Auftragssumme (=Gesamtkaufpreis) zur Zahlung fällig, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden oder eine Wertminderung nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

2. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer insoweit nicht zu soweit der Gegenanspruch nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Ist der Kunde nicht Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.

III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).

2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend 3. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

3. Der Käufer tritt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird.

4. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziff. II. 6. genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.

5. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten-, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.

6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.

7. Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.

IV. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

2. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Verkäufers- um den Zeitraum, um den der Käufer sich mit seinen Verpflichtungen in Verzug befindet. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

3. Falls wir selbst in Verzug geraten, muß der Käufer uns eine schriftliche angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

4. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Betrifft der Schaden die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, so haften wir bereits im Fall einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Wir verpflichten uns, dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

V. Abnahme und Prüfung

1. Bei Versendung der Ware haben wir das Wahlrecht hinsichtlicht der Beförderungsmittel und des Versandweges.
2. HINWEISE ZUM EMPFANG DER WARE:
Prüfen Sie die Verpackung vor der Annahme unbedingt auf Beschädigungen! Informieren Sie uns bitte unter 0911-313263 um das weitere Vorgehen abzusprechen. Der Schaden muss in jedem Fall auf den Frachtdokumenten bzw. dem Scanner des Fahrer vermerkt sein. Sie können die Sendung mit beschädigter Verpackung problemlos annehmen, wenn der Schaden an der Verpackung durch den Lieferdienst dokumentiert wurde. Spätere Reklamationen können ansonsten nicht mehr berücksichtigt werden! Verdeckte Transportschäden sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen bei uns in schriftlicher Form (wenn möglich mit Bildmaterial) zu melden.
3. Zum Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.
4. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

V./I. Rücksendungen für Verbraucher

Rücksendung per Paketversand
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Horneber Collection GmbH & Co.KG, Erichstraße 9, 90431 Nürnberg, Tel: 0911-313263, Fax: 0911-313228, E-Mail: info@glasvitrinen.de) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Rücksendung per Spedition (Vitrinen)
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 140,- € je Vitrine geschätzt. Berechnet werden jedoch die effektiven Kosten (max. 140,- € je Vitrine) für die Rücksendung. Wir veranlassen die Abholung der Waren durch unsere Spedition. Bitte beachten Sie, dass die Waren für speditionsfähigen Versand verpackt (wie bei Anlieferung) sind. Auf Anfrage können wir Ihnen z.B. Spanngurte für die sichere Rücksendung der Waren zusenden. Die Abholung erfolgt Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr ab Bordsteinkante nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Spedition.

VI. Gewährleistung und Haftung
1. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet.

2. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags.

3. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.

4. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.

5. Eine Haftung unserseits im Übrigen, also außerhalb eines Mangels der Kaufsache beschränkt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

VII. Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Sitz in Nürnberg. Ist der Käufer Kaufmann, so wird als Gerichtsstand in örtlicher Hinsicht Nürnberg vereinbart. Gleiches gilt
bei Käufern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder die bei Klage unbekannten Aufenthaltes sind.

VIII. Rechtswahl
Zwischen den Vertragsparteien gilt in materieller und prozessualer Hinsicht ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Gültigkeit des
UN-Kaufrechts wird abbedungen.

IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Horneber Collection GmbH & Co. KG Stand 01.01.2002

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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